Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel?
Aufgrund der maroden
Gesamtsituation der gesetzlichen Rentenversicherung
stellt die private Vorsorge – und dabei allen voran die
betriebliche
Altersvorsorge – für die meisten Menschen den
wichtigsten Baustein ihrer
Altersversorgung dar. Was aber passiert, wenn es zu einem Jobwechsel
kommt?
Kann man seine betriebliche Altersvorsorge in einem solchen Fall
mitnehmen?
Ja, im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ist es problemlos
möglich, die
Ansprüche aus seiner betrieblichen Altersvorsorge mitzunehmen.
Diese
Portabilität von Versorgungsansprüchen ist dabei ganz
klar und eindeutig im
Gesetz geregelt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele
Arbeitgeber mit
den Formularen und der technischen Umsetzung einer solchen
Portabilität große
Probleme haben.
Clearing-Stelle
der
DGbAV löst alle Probleme
Um zu verhindern, dass die Unwissenheit der Arbeitgeber rund um das
Thema
betriebliche Altersvorsorge zu Problemen bei der Portabilität
führt, hat die
Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung(DGbAV)
eine
Clearing-Stelle eingerichtet. Aufgabe dieser Clearing-Stelle ist es,
für alle
betrieblichen Altersvorsorge-Verträge eine Art Anlaufstelle
bei Umstellungen
von Verträgen auf einen neuen Arbeitgeber zu sein. Die
Clearing-Stelle der DGbAV führt dabei alle
Gespräche mit dem alten und dem neuen Arbeitgeber. Auch beim
Ausfüllen von
Formularen hilft die Clearing-Stelle der DGbAV stets weiter.
Portabilität
der
betrieblichen Altersvorsorge ist gewährleistet
Wie man sehen kann, ist die Angst vieler Menschen unbegründet,
dass die
Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge nur ein
Papiertiger sein könnte,
sich aber in der Praxis nicht durchsetzen ließe. Die DGbAV
hat mit ihrer
Clearing-Stelle eine sehr praktische und nützliche Institution
geschaffen, die
Betroffene bei der Portabilität ihrer Verträge
tatkräftig unterstützt. Die
Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung wurde
daher sogar für
den Innovationspreis der deutschen Wirtschaft nominiert.
Als Verbraucher sollte man dies als Anlass nehmen, nicht mehr
länger Angst vor
der betrieblichen Altersvorsorge zu haben, sondern seine Chancen zu
nutzen und
so schnell wie möglich einen solchen Vertrag
abzuschließen. Nur durch eine
ausreichende private Vorsorge wird es möglich sein, seine
private Rentenlücke
zu schließen und sich ein ausreichendes, finanzielles
Polster für den eigenen Ruhestand aufzubauen.
