Betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel?

Aufgrund der maroden Gesamtsituation der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die private Vorsorge – und dabei allen voran die betriebliche Altersvorsorge – für die meisten Menschen den wichtigsten Baustein ihrer Altersversorgung dar. Was aber passiert, wenn es zu einem Jobwechsel kommt? Kann man seine betriebliche Altersvorsorge in einem solchen Fall mitnehmen?

Ja, im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ist es problemlos möglich, die Ansprüche aus seiner betrieblichen Altersvorsorge mitzunehmen. Diese Portabilität von Versorgungsansprüchen ist dabei ganz klar und eindeutig im Gesetz geregelt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Arbeitgeber mit den Formularen und der technischen Umsetzung einer solchen Portabilität große Probleme haben.

 

Clearing-Stelle der DGbAV löst alle Probleme

Um zu verhindern, dass die Unwissenheit der Arbeitgeber rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge zu Problemen bei der Portabilität führt, hat die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung(DGbAV) eine Clearing-Stelle eingerichtet. Aufgabe dieser Clearing-Stelle ist es, für alle betrieblichen Altersvorsorge-Verträge eine Art Anlaufstelle bei Umstellungen von Verträgen auf einen neuen Arbeitgeber zu sein. Die Clearing-Stelle der DGbAV
führt dabei alle Gespräche mit dem alten und dem neuen Arbeitgeber. Auch beim Ausfüllen von Formularen hilft die Clearing-Stelle der DGbAV stets weiter.

 

Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge ist gewährleistet

Wie man sehen kann, ist die Angst vieler Menschen unbegründet, dass die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge nur ein Papiertiger sein könnte, sich aber in der Praxis nicht durchsetzen ließe. Die DGbAV hat mit ihrer Clearing-Stelle eine sehr praktische und nützliche Institution geschaffen, die Betroffene bei der Portabilität ihrer Verträge tatkräftig unterstützt. Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung wurde daher sogar für den Innovationspreis der deutschen Wirtschaft nominiert.

Als Verbraucher sollte man dies als Anlass nehmen, nicht mehr länger Angst vor der betrieblichen Altersvorsorge zu haben, sondern seine Chancen zu nutzen und so schnell wie möglich einen solchen Vertrag abzuschließen. Nur durch eine ausreichende private Vorsorge wird es möglich sein, seine private Rentenlücke zu schließen und sich ein ausreichendes, finanzielles Polster für den eigenen Ruhestand aufzubauen.